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Finanzierung

Tageseinrichtung wie AiW sind beim jeweiligen Kostenträger (in der Regel das zuständige Landratsamt) als Leistung der Eingliederungshilfe zu beantragen. Dabei ist eine umfangreiche Offenlegung persönlicher Verhältnisse erforderlich, da die Prüfung der Bedürftigkeit öffentlicher Hilfen durchzuführen ist.

Je nach Stand und Umsetzung des neuen BTHG sind unterschiedliche Antragswege gegeben. Die im Einzelfall aktuell geltenden Bedingungen und das damit verbundene Procedere erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter, der dann der Prozess der Hilfeplanung mit ihnen in Gang setzt. Hierbei wird dann der persönliche Hilfebedarf ermittelt und die konkrete mögliche Umsetzung besprochen.

Die Dauer des Verfahrens ist sehr unterschiedlich, sowohl innerhalb Baden-Württembergs als auch außerhalb.