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Rahmenbedingungen

Informed Consent mit multiplen Systemen

Was immer wir vorhaben – am Anfang allen Bemühens muss sichergestellt sein, dass die Betroffene weiß, wo sie sich befindet, wer ihr Gegenüber ist, und eine Vorstellung davon hat, was Grund und Ziel der Begegnung sind. Sonst ist eine Mitsprache kaum möglich. Mindestens muss im Notfall erreicht werden, dass ausgeübte Fürsorge nicht zur Zwangsmaßnahme wird. Das heißt nicht, dass es gilt, in jeder Situation den Konsens aller Anteile zu erreichen, sondern einen mit den für eine Aufgabe relevanten Anteile, damit eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann.
Je nachdem, welche Anteile zu einem bestimmten Zeitpunkt aktiviert sind, können unterschiedliche Situationen auch hinsichtlich des Bedarfs entstehen. Jeglicher Wissenserwerb setzt voraus, dass die Klientin die Außenwelt präsent wahrnehmen kann, bezüglich der eigenen Präsenz orientiert ist und sich hinsichtlich innerer Prozesse vermitteln kann bzw. in diesen einfühlsam verstanden werden kann. Jede Umsetzung und Übung, jede Anleitung ist zunächst nur sicher bei dem Anteil geschehen, der sie erhält. Transfer gelingt zu Anfang oftmals nicht aus sich heraus.

Rahmenbedingungen für die Tageseinrichtung

  • Sicherheit und geschützte Einrichtung (24-Stunden-Videoüberwachung)
  • Stabilität der für die Arbeit mit schwer dissoziativen Klientinnen ausgebildeten Mitarbeiter und klare Alltagsstruktur mit einer Kombination von Förderung und Forderung
  • Mischung aus Komm- und Bring-Struktur
  • Eingehen auf den wechselnden Bedarf der Klientinnen. Begleitung zu Außenterminen
  • Verschiedene strukturierende Angebote im Haus: Gruppenangebote zum Thema Dissoziation und Lebensalltag, Kreativ- und Sport-Angebote, Förderungen von verlorengegangenen Fertigkeiten, sowie Angebote zur Gesundheitsförderung und Stabilisation und vielfältige soziale und kommunikative Angebote im Gruppen- und Einzelsetting
  • Kooperation mit niedergelassenen Behandlern und vielseitige Vernetzung
  • Stabilität des Mitarbeiterteams

Ausschlusskriterien

Jede Leistungsbeschreibung richtet sich an einen bestimmten Personenkreis und schließt andere Personen bzw. Formen und Ausprägungen einer gleichen oder ähnlichen Grunderkrankung aus.
Dies ist auch vor dem Hintergrund erforderlich, den individuellen Leistungsanspruch des eingeschlossenen Personenkreises nicht zu gefährden, die beabsichtigten Zielsetzungen der Angebote sachgerecht anbieten und realisieren zu können und die angebotenen Leistungen sicher vorzuhalten.

Dies bedeutet, eine Person bzw. das Angebot für eine Person kann sich bereits im Antragsverfahren als nicht passend erweisen – und es kann sich im Verlauf als nicht/oder nicht mehr passend entwickeln, was eine Beendigung eingeleiteter Maßnahmen einschließt. Aufnahme/Entlassung regelt das Leitungsgremium. Da wir ein Angebot für eine Personengruppe mit besonderen Bedarfen (ausgeprägte Ego-States (Ich-Zustände) bzw. dissoziative Identitätsstörungen mit multiplen inneren Anteilen) vorhalten, ist eine Beschränkung bereits auf der Ebene der tatsächlichen geschlechtlichen Identität (des Außenkörpers) getroffen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an erwachsene Frauen. Dies schließt männliche Bewerber, Transgender und weitere von diesem Krankheitsbild betroffene Personenkreise aus, da dies unseren Leistungsrahmen übersteigt.

Ausschlusskriterien im Detail

(diese können vorab bestehen oder sich im Verlauf entwickeln)

  • Rollstuhlpflichtigkeit; Behinderungen, die auf Barrierefreiheit in der Einrichtung und ihren Zugängen angewiesen sind.
  • Umfangreiche (geplante) medizinischen Behandlungen, die mit ausgedehnten Fehlzeiten im laufenden Programm verknüpft wären.
  • Außentermine in einem Umfang, die einen regulären und regelmäßigen Besuch der Einrichtung nicht ermöglichen - Ungeachtet dessen, ob die Termine gesundheitlich bedingt, Hobbies und Freizeit oder die Weiterführung von Tätigkeiten in größerem Umfang einschließen.
  • Keine oder unzureichende Bereitschaft zum Ausstieg (aus destruktiven Strukturen)
  • Keine laufende Therapie oder Beratung.
  • Fehlende Bereitschaft/Fähigkeit zur Mitwirkung - Intellektuell, emotional oder belastungsbedingt
  • Eigengefährdung mit anhaltender und erheblicher Suizidalität/Verletzungsrisiken
  • Zu kurz geplante Verweildauer (unterhalb ½ Jahres erfolgt keine Aufnahme)
  • Fehlende Absprachefähigkeit, fehlende Absprachebereitschaft.
  • Absichtsvolle bzw. ungesteuerte Fremdgefährdung, bzw. Eigengefährdung.
  • Anhaltender unregulierter Täterkontakt.
  • Fehlende Bereitschaft an notwendigen inneren Themen zu arbeiten über einen anhaltenden Zeitraum.